LEISTUNGEN

 

Das Sachverständigenbüro Dipl. Ing. Univ. R. Brundke bietet die einschlägigen Leistungen aus dem Sachgebiet Schäden an Gebäuden an.

  

Neben einer mehr als 10-jährigen Berufspraxis als Sachverständiger auf diesem Gebiet, wird durch laufende planerische und bauleitende Tätigkeiten in sämtlichen Leistungsphasen der HOAI, der Einblicke in das aktuelle Geschehen an der Baustelle sowie das Zusammenwirken der verschiedensten Gewerke und Projektanten am Leben gehalten. Eine Beurteilung und Gutachtenerstattung aus dem „Elfenbeinturm“ ohne Praxisbezug liegt uns fern.

 

In der Navigationsleiste finden Sie unter dem Punkt Leistungen weitere Seiten mit näheren Erläuterungen zu den gebräuchlichsten gutachterlichen Dienstleistungen. Sollten Sie für Ihren speziellen Fall unsicher sein, unter welcher Kategorie Sie etwaige Leistungen beanspruchen wollen, nehmen Sie mit uns Kontakt auf und schildern Sie uns Ihr Anliegen.

 

 

Leistungsbild

 

  • Private und gerichtliche Gutachtenerstattung
  • Versicherungsgutachten
  • Beweissicherungen / Bautenstandsdokumentationen
  • Baubegleitende Qualitätssicherung
  • Bauphysikalische Beratung
  • Energieberatung
  • Firmenneutrale Sanierungsberatung
  • Umbau- / Neubaukonzepte / Voruntersuchungen
  • Denkmalschutz
  • Baudiagnostik
  • Planung, Ausschreibung u. Überwachung
    sämtlicher Maßnahmen
     
 

 

 

 

Öffentliche Bestellung /

Qualität der Sachverständigen

  

Am Markt werden Sachverständigenleistungen in einem kaum zu überschauenden Umfang angeboten. Die Berufsbezeichnung Sachverständiger / Gutachter ist keine geschützte Berufsbezeichnung. In vielen Fällen ist für den Auftraggeber nicht erkennbar, welche konkreten Leistungen und insbesondere welche fachliche Eignung und Qualifikation hinter den jeweiligen Anbietern verborgen ist. Eine Überprüfung der Eignung durch eine unabhängige Aufsichtsbehörde ist bei selbst ernannten Sachverständigen oder privatrechtlichen Sach-verständigen-Organisationen nicht gewährleistet. 

 

  

Anders verhält sich dies bei öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen, welche von den Industrie und Handelskammern (IHK) sowie den Handwerkskammern (HWK) nach Prüfung der persönlichen und insbesondere fachlichen Eignung ernannt werden.

  

 

Die Ernennung erfolgt zunächst befristet auf fünf Jahre für ein oder auch mehrere spezifisches Fachgebiete, auf denen der Sachverständige seine besondere Sachkunde  vor einem Prüfungsgremium nachgewiesen hat.

 

Nach Ablauf der Frist wird im Rahmen eines erneuten Verlängerungs-antrages der Sachverständige abermals überprüft, in dem beispielsweise erstattete Gutachten aus seiner Tätigkeitszeit von der Bestellungs-institution (IHK / HWK) angefordert und dem Prüfungsgremium vorgelegt werden.

 

  

Nach Überprüfung durch unabhängige Mitglieder des Prüfungsaus-schusses, kann die öffentliche Bestellung wiederum befristet bestätigt werden, wenn die Eignung als Sachverständiger bestätigt wird. Ist die Eignung nicht mehr gegeben, kann die Bestellung aber auch widerrufen werden. Zum Erhalt der besonderen Sachkunde, hat der Sachverständige zudem durch den Besuch von Weiter- und Fortbildungs-veranstaltungen dies laufend nachzuweisen.

  

 

Dieses Überprüfungsverfahren dient der Qualitätssicherung der Gut-achtertätigkeit der öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen. Für Auftraggeber bedeutet dies mehr Sicherheit bei der Wahl von Sachverständigen als bei sonstigen Anbietern am Markt, bei denen keine Überprüfung stattgefunden hat bzw. laufend stattfindet. 

 

  

Sachgebiet Schäden an Gebäuden

  

Die Sachverständigentätigkeit wird in verschiedene Sachgebiete aus diversen Bereichen (Medizin, Kunst, Bau etc.) eingeteilt, unter denen der Auftraggeber je nach Bedarf wählen kann. Allein aus dem Bereich Bau gibt es eine Vielzahl von Sachgebieten und Gutachtern mit unter-schiedlichstem Bestellungstenor, die für verschiedensten Begut-achtungfälle zur Verfügung stehen:

 

z.B.

 

  • Bauakustik
  • Bauphysik
  • Bauwerksabdichtung und Feuchtigkeitsschutz
  • Wärmeschutz
  • Massivbau
  • Mauerwerksbau
  • Tragwerksplanung und Statik
  • Abrechnung und Kalkulation
  • Baubetrieb
  • Garten- u. Landschaftsbau

 

u.v.m.

 

Neben dem Spezialwissen der Gutachtachter aus den einzelnen Teil-bereichen des Baugeschehens, ist oftmals ein deutlich breiter angelegtes Wissen für die Beurteilung von Mängeln und Sachverhalten notwendig. Dies gilt insbesondere bei der Beurteilung von diversen Mangelbehauptungen (oftmals in Gerichtsverfahren), bei denen fach-übergreifenden Beurteilungen aus den verschiedenen Spezialgebieten zunächst erforderliche werden.

 

  

Im Bereich des Hochbaus ist dies beispielsweise das Sachgebiet Schäden an Gebäuden, welches ein umfassendes Wissen aus den Hochbaubereichen erfordert. Neben den „Spezialisten“ kann der Sachverständige aus diesem Bestellungsgebiet als „Generalist“ angesehen werden, welcher umfängliche Begutachtungen tätigt. Soweit vertiefende Kenntnisse bei der Beurteilung erforderlich werden, zieht er in Absprache mit dem Auftraggeber ggf. Kollegen aus den Spezialbereichen hinzu und erarbeitet unter Einbindung der notwendigen Fachbegutachtung das Gesamtgutachten.